Beratungslehrerin bzw. Beratungslehrer
Eine Beratungslehrerin bzw. ein Beratungslehrer ist eine Lehrkraft, die unter Leitung eines Schulpsychologen oder einer Schulpsychologin eine zweijährige Weiterbildung mit einer schriftlichen Hausarbeit und einer mündlichen Prüfung erfolgreich abgeschlossen hat.
Aufgabenbereiche von Beratungslehrer/innen sind die so genannte Einzelfallhilfe, die die Beratung von Schülerinnen und Schülern sowie Eltern bei individuellen Lern-, Leistungs- und
Verhaltensproblemen und sozialen Konflikten in der Schule umfasst:
- die Beratung von Lehrerkollegium und Schulleitung aufgrund von Erfahrungen aus der Einzelfallhilfe
- die Arbeit mit Schülergruppen und schulklassenbezogene Beratung
- Kontakte zu Jugendämtern, Beratungseinrichtungen usw.
- Mitwirkung bei der schulinternen Lehrerfortbildung und Schulentwicklung
- Schullaufbahnberatung mit Information und Orientierung über Bildungsgänge und Abschlüsse sowie Ermittlung der individuellen Voraussetzungen bei Wahlentscheidungen.
Die Einzelfallhilfe und Beratung bei aktuellen schulischen Problemen und Konflikten stellt den Schwerpunkt der Arbeit dar.
Lehrerinnen und Lehrer oder Eltern wenden sich dann an Beratungslehrer/innen, wenn bei den Kindern Schulschwierigkeiten vorliegen, die bislang nicht bewältigt werden konnten, bei denen sie sich über ihr eigenes angemessenes Verhalten unsicher sind oder bei denen sie Hilfe und Unterstützung für zu treffende Entscheidungen suchen.
Aber nicht nur Lehrer und Eltern melden sich bei Beratungslehrer/innen. Schüler tun dies auch von sich aus, und zwar vor allem bei Konflikten mit Mitschüler/innen und Lehrer/innen, bei familiären oder persönlichen Problemen.
Die Anlässe für den Kontakt zu Beratungslehrer/innen sind vielfältiger Art und reichen von Schulleistungsdefiziten und Problemen des Arbeitsverhaltens über unangemessenes Sozialverhalten (aggressives Verhalten, starke Zurückgezogenheit und soziale Ängste, Außenseiterproblematik und Mobbing) bis zu Hinweisen auf psychische Beeinträchtigungen (Ängste, Vermutungen sexuellen Missbrauchs, Krisen im Zusammenhang mit familiären Konflikten).
Im Gespräch mit den Ratsuchenden ermitteln Beratungslehrer/innen zunächst deren Problemsicht und das konkrete Anliegen. Sie achten darauf, dass die Probleme, ihre Vorgeschichte und die bisherigen Lösungsversuche detailliert beschrieben werden.
In enger Zusammenarbeit mit Klassen- und Fachlehrkräften, den Eltern und dem Schüler sowie gegebenenfalls den Schulpsychologen und außerschulischen Institutionen (Jugendamt, Beratungsstellen, Therapeuten) geht es schließlich um einen Plan zur Bearbeitung der Probleme, der Beratungsgespräche, Empfehlungen, Vereinbarungen, Fördermaßnahmen, individuelle Betreuung und ähnliches vorsieht und in die Praxis umgesetzt werden kann. Das Prinzip der Beratung ist die „Hilfe zur Selbsthilfe“, das heißt, dass der Ratsuchende nach Möglichkeit selbst in die Lage versetzt wird, Lösungen für sein Problem zu entwickeln.
Dabei ist wichtig:
- Beratung ist ein Angebot
- Berater/innen sind unabhängig
- Berater/innen schützen das Privatgeheimnis des Ratsuchenden
- Berater/innen beachten die Verantwortungsstruktur im Schulsystem