Zum Schulgelände der Realschule gehören die Freiflächen im Osten, Süden und Westen des Realschulgebäudes, sowie der Sportplatz, der von allen Schulen des Schulzentrums genutzt wird.
Parkplätze, Fahrradabstellplätze und „Wanderwege“ gehören nicht zum Schulgelände.
In den großen Pausen dürfen außerdem der kleine Schulhof auf der Nordseite des Forums (Hauptgebäude) und der Pausenflur im Hauptgebäude des Schulzentrums (Mensa und Bücherei) aufgesucht werden.
Auch im Außenbereich verhalten sich alle so, dass niemand zu Schaden kommt. Zum Ballspielen sollen daher nur weiche Bälle benutzt werden.
(Spielgeräteausleihe)
Im Winter ist das Schneeballwerfen auf dem Schulgelände verboten, Ausnahme: der hintere Rasenplatz neben dem Grandplatz.
Fahrräder werden auf den für jede Schule vorgesehenen Plätzen abgestellt und sorgfältig abgeschlossen.
Das Befahren der Schulhöfe mit motorisierten Zweirädern ist verboten.
Während der Schulvormittags dürfen Schülerinnen und Schüler das
Gelände des Schulzentrums nicht vor Ende des jeweils planmäßigen Unterrichts verlassen. Dies gilt sowohl für alle Pausen als auch für eventuelle Freistunden (Niedersächsisches Schulgesetz § 62
Aufsichtspflicht der Schule).
In Ausnahmefällen kann die Klassenlehrerin oder der die Klassenlehrer oder eine Fachlehrkraft die Genehmigung zum Verlassen des Schulgrundstücks erteilen.