Schulordnung der Realschule Süd
Beurlaubungen
Beurlaubungen müssen vorher bei dem Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer beantragt werden. Beurlaubungen, deren Dauer drei Tage überschreiten oder die unmittelbar vor oder nach Ferienterminen liegen, müssen bei der Schulleitung beantragt werden.
Grundsätzlich ist eine Freistellung direkt vor oder nach Ferien erlasslich nicht erlaubt. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.