Ein Anspruch auf eine kostenlose Schülerfahrkarte/ HVV-Card besteht nur, wenn die Entfernung zwischen der Wohnung und der Schule mindestens 3km (Jg. 5 & 6), bzw. 4km (Jg. 7-10) beträgt.
Eine ausgestellte HVV-Card behält für die gesamte Zeit der Anspruchsberechtigung ihre Gültigkeit.
Wenn die Anspruchsberechtigung nicht mehr erfüllt ist, wird die Karte automatisch vom Landkreis Stade gesperrt.
Auf der Internetseite des Landkreises Stade kann unter diesem Link ein Erstantrag, ein Änderungsantrag wegen Umzug und/oder Schulwechsel, sowie ein Ersatzkartenantrag bei Verlust oder Beschädigung der HVV-Card gestellt werden.
Weitere Informationen sind in dem nachstehenden Merkblatt des Landkreises Stade vermerkt.
Per Klick gelangt ihr direkt zu den Fahrplänen der Linien!
Zentrale Verwaltung der KVG
Harburger Straße 96
21680 Stade
04141 525-0
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Öffnungszeiten: mo-do 7:30-16:30 Uhr | fr 7:30-12:00 Uhr
--> Aktuelle Fahrpläne und weitere Informationen findet ihr unter: https://www.kvg-bus.de.