Beurlaubungen müssen vorher bei der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer beantragt werden. Beurlaubungen, deren Dauer drei Tage überschreiten oder die unmittelbar vor oder nach
Ferienterminen liegen, müssen bei der Schulleitung beantragt werden.
Grundsätzlich ist eine Freistellung direkt vor oder nach Ferien erlasslich nicht erlaubt. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.