Im Schuljahr 2019/2020 sind für die schriftlichen Prüfungen folgende Termine festgelegt:
Für die an diesen Tagen erkrankten Schüler/innen liegen (auch landesweit) einheitliche Nachschreibetermine vor:
Die mündlichen Prüfungen werden am Termin steht noch nicht fest stattfinden.
Der mündliche Teil der Englisch-Prüfung findet am XXX, xx.xx. und am XXX, xx.xx. statt.
An allen Prüfungstagen findet für die 10. Klassen kein weiterer Unterricht statt.
Für alle Prüfungstage gilt:
Wer krank ist, muss sich am Prüfungstag telefonisch abmelden lassen und anschließend eine ärztliche Bescheinigung (Attest) vorlegen! Ansonsten
ist die Prüfung mit „ungenügend“ (6) zu bewerten.