Schulordnung der Realschule Süd


Krankheit und Versäumnisse

Die Schülerinnen und Schüler müssen bei Krankheit und Versäumnissen von ihren Erziehungsberechtigten entschuldigt werden. Das kann über einen Mitschüler oder telefonisch im Sekretariat erfolgen. Spätestens bei Genesung muss eine schriftliche Entschuldigung nachgereicht werden.


Schülerinnen und Schüler, die aufgrund von Krankheit im Laufe des Vormittags den Unterricht verlassen, müssen sich persönlich beim Fachlehrer (nur notfalls beim Klassenlehrer) der folgenden Stunde abmelden.


Bei Vorliegen einer meldepflichtigen Infektionskrankheit und bei Kopflausbefall muss die Schule sofort informiert werden.