Die mündlichen Prüfungen


Auch hier gibt es landeseinheitliche Termine, allerdings ist die Aufgabenstellung der jeweiligen Fachlehrkraft (in Absprache mit den Schülerinnen und Schülern) überlassen – muss sich aber auf den erarbeiteten Unterrichtsstoff des 9. und 10. Schuljahres beziehen. Ausgewählt werden kann aus allen Fächern, bis auf Sport und die Fächer, in denen die schriftliche Prüfung abgelegt wurde (Deutsch, Mathematik, Englisch). Auch in den WPK-Fächern ist also solch eine Prüfung möglich.

 

Seit dem Schuljahr 2013/14 gilt, dass alle Schüler zusätzlich im Fach Englisch eine mündliche Prüfung ablegen müssen.

 

Die mündliche Prüfung dauert (höchstens) 20 Minuten. Davor hat die Schülerin bzw. der Schüler 20 Minuten Zeit, um sich auf die konkrete Aufgabenstellung vorzubereiten. Die dort angefertigten Aufzeichnungen dürfen mit in die Prüfung genommen werden. Geprüft wird von der Fachlehrkraft und einer weiteren Lehrkraft des Faches.

 

Die Prüfungsthemen werden mit der jeweiligen Fachlehrkraft abgesprochen – das heißt, dass man sich frühzeitig mit seiner Fachlehrkraft in Verbindung setzen muss, um sich abzusprechen.

 

Die Schülerinnen und Schüler haben nach dem Ablegen der schriftlichen Prüfung die Möglichkeit, eine zusätzliche mündliche Prüfung in einem der Fächer zu verlangen. Dieses muss schriftlich und spätestens 2 Tage vor dem Prüfungstermin erfolgen. Zweckmäßig wäre es natürlich, dieses eher zu tun, damit man sich über den Inhalt der mündlichen Prüfung abstimmen kann. Bei einer zusätzlichen mündlichen Prüfung setzt sich das Prüfungsergebnis zu zwei Dritteln aus der schriftlichen und zu einem Drittel aus der mündlichen Prüfung zusammen.